Wirtschaftsprüfung
Wir bieten
- gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften
- freiwillige Prüfungen der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Einzelunternehmen
- Konzernabschlussprüfungen
- Prüfungen nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)
- Prüfung von Zwischenabschlüssen, etwa bei Unternehmensveräußerungen, Umwandlungen oder anderen Strukturveränderungen
- Prüfung ausgewählter Sachverhalte des Rechnungswesens
- Prüfung und Beratung des internationalen Rechnungswesens (z.B. IFRS)
- Prüfung nach § 16 Makler- und Bauträgerverordnung