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Wirtschaftsprüfung

Wir bieten

  • gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften
  • freiwillige Prüfungen der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Einzelunternehmen
  • Konzernabschlussprüfungen
  • Prüfungen nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)
  • Prüfung von Zwischenabschlüssen, etwa bei Unternehmensveräußerungen, Umwandlungen oder anderen Strukturveränderungen
  • Prüfung ausgewählter Sachverhalte des Rechnungswesens
  • Prüfung und Beratung des internationalen Rechnungswesens (z.B. IFRS)
  • Prüfung nach § 16 Makler- und Bauträgerverordnung

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